Rückblick auf die parlamentarische Frühjahrsession 2024

Rückblick auf die parlamentarische Frühjahrsession 2024

Erschienen am: 21.03.2024

Kaum beendet, hinterlässt die parlamentarische Frühjahrssession 2024 in Bezug auf die Klimapolitik gemischte Gefühle. Auch wenn das neue CO2-Gesetz nicht erreicht, dass die Schweiz ihre Verpflichtungen zum Klimaschutz einhält, sind die Fortschritte im Bereich der Kreislaufwirtschaft erfreulich.

Neues CO2-Gesetz: Die Schweiz ist auf dem falschen Weg

Nach monatelangen Debatten und Pingpong zwischen den beiden Räten konnte die Revision des CO2-Gesetzes für den Zeitraum 2025-2030 abgeschlossen werden. Das neue Gesetz wird somit Anfang 2025 in Kraft treten.

Generell bemängeln Klimaschutzorganisationen ein ausgehöhltes und unverbindliches Gesetz. Die ohnehin schon relativ schwache Vorlage wurde vom Schweizer Parlament noch weiter verwässert.

Während der Nationalrat den Anteil der CO2-Emissionen, die durch direkt im Inland umgesetzte Massnahmen reduziert werden sollen, auf 70% festgelegt hatte, setzte sich die Mehrheit der kleinen Kammer letztendlich durch. Der endgültige Text sieht daher eine Reduzierung der CO2-Emissionen vor, die in erster Linie im Inland erfolgen soll, formuliert aber offiziell kein quantifiziertes Ziel.

Was die Zielwerte für die CO2-Emissionen von Neuwagen angeht, orientiert sich die Schweiz nun an den europäischen Zielen. Die parlamentarischen Kammern lehnten es jedoch ab, für den Zeitraum 2025-2030 einen jährlichen Emissionsreduktionspfad vorzuschreiben.

Ein weiterer wichtiger Punkt war, dass keine Einigung über die Förderung von Ladestationen für Elektroautos durch den Bund erzielt werden konnte. Im Gegensatz zum Ständerat schlug der Nationalrat 20 Millionen Franken - aus dem Ertrag der Mineralölsteuer - für die Installation von Ladestationen in Gebäuden und Unternehmen vor.

Nach Schätzungen des WWF würden die aktuellen Massnahmen dazu beitragen, die CO2-Emissionen der Schweiz im Vergleich zum Stand von 1990 bis 2030 um 31% zu senken. Um die globale Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen, fordern das neue Klimaschutzgesetz und das Übereinkommen von Paris jedoch eine Reduktion von 50% bis 2030.

Kreislaufwirtschaft: Das Parlament legt den Grundstein

Positiv zu vermerken ist, dass in der Frühjahrssession die parlamentarische Initiative zur Änderung des Umweltschutzgesetzes angenommen wurde, um die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft und die effiziente Nutzung von Ressourcen in der Schweiz zu fördern.

Durch die Förderung einer engen Zusammenarbeit mit den Sektoren der Privatwirtschaft schlägt der kürzlich angenommene Text einen umfassenden Ansatz vor, der den gesamten Lebenszyklus eines Produkts berücksichtigt. Die geplanten Massnahmen beschränken sich daher nicht auf die Abfallverwertung, sondern beziehen auch die vorgelagerten Prozesse wie Materialtrennung, Wiederverwendung, Reparatur und Recycling mit ein.

Konkret soll der Bundesrat künftig befugt sein, Anforderungen an die Lebensdauer oder die Reparierbarkeit von Produkten zu stellen, z.B. in Bezug auf die Ladezyklen von Batterien oder die Zugänglichkeit von Ersatzteilen. Es sind auch Anreize zur Optimierung von Verpackungen vorgesehen und Littering - das Wegwerfen von Abfällen im öffentlichen Raum - wird künftig mit einer Geldstrafe von bis zu 300 Franken geahndet.

Auch die Baubranche wird nicht verschont. Die betroffenen Unternehmen müssen in Zukunft die Verwendung von umweltfreundlichen Baumaterialien und die Wiederverwertung bevorzugen. Der Bund muss seinerseits versuchen, bei seinen eigenen Bauten und Anschaffungen mit gutem Beispiel voranzugehen.

Wie geht es weiter?

Mit der Umsetzung des Klimaschutzgesetzes und der Verabschiedung des neuen CO2-Gesetzes sind die Weichen für die Schweizer Klimapolitik bis 2030 gestellt. Auch wenn einige Fortschritte zu verzeichnen sind, zeigt sich, dass die Schweiz noch mehr tun muss, um die globale Erwärmung zu bekämpfen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, der sein Urteil im Zusammenhang mit der Klage der Klima-Senior:innen im Laufe des Jahres 2024 verkünden wird, könnte die Schweiz dazu zwingen.

Der nächste grosse Termin ist der 9. Juni 2024, an dem über das Stromgesetz abgestimmt wird, das auf die Dekarbonisierung des Energiesektors abzielt und Massnahmen zur Entwicklung erneuerbarer Energien vorschlägt.

Bild: Berni van Dierendonck