Letztes politisches Update vor der Sommerpause
Energiewende, Schutz der Biodiversität und die Verurteilung der Schweiz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Wir werfen einen Blick auf die wichtigsten Themen der Politik, der letzten Wochen.
Ein klares Ja zum Stromgesetz
Am Sonntag, den 9. Juni, haben 68,7% der Schweizer Bevölkerung Ja zum Stromgesetz gesagt. Wir freuen uns darüber. Denn die Abstimmung stellt einen wichtigen Schritt für die Energiewende dar und damit für den Schutz des Klimas und unserer Berge.
Indem es die Produktion von erneuerbaren Energien auf bestehenden Infrastrukturen fördert, ermöglicht uns das Stromgesetz einen bedeutenden Fortschritt bei der Abkehr von fossilen Energien. Dieses neue Gesetz allein reicht jedoch nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen. Jetzt müssen Bund und die Kantone handeln, um wirksame Massnahmen in Bereichen wie Mobilität oder Gebäude umzusetzten.
Die parlamentarische Sommersession ist geprägt von der Abstimmung über das Stromgesetz
Ein weiterer wichtiger Termin in der Schweizer Politik war die parlamentarische Sommersession, die vom 27. Mai bis zum 14. Juni andauerte. Im Hinblick auf die Klimapolitik standen nur wenige wichtige Themen auf der Tagesordnung. Die meisten Diskussionen wurden wegen der Abstimmung über das Stromgesetz verschoben.
In Bezug auf den Schutz der Biodiversität bedauern wir, dass beide Kammern des Parlaments es ablehnen, 3,5% der Ackerfläche für die Förderung der Biodiversität zur Verfügung zu stellen. Zur Erinnerung: Die Bekämpfung des Artensterbens ist für die Bekämpfung des Klimawandels von entscheidender Bedeutung. Die Bevölkerung hat im kommenden Herbst noch die Möglichkeit, den Kurs zu korrigieren, indem wir am 22. September mit Ja zur Biodiversitätsinitiative stimmen.
Das Parlament lehnt die Umsetzung des Urteils des EGMR ab
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte war ebenfalls Gegenstand zahlreicher Diskussionen im Parlament. Zur Erinnerung: Im April verurteilte das EGMR die Schweiz wegen Untätigkeit im Bereich des Klimaschutzes im Fall der ‘KlimaSeniorinnen Schweiz’. Der Ständerat und der Nationalrat haben jeweils eine Erklärung abgegeben, in der sie den EGMR beschuldigen, seine Kompetenzen zu überschreiten und eine Form von "juristischem Aktivismus" auszuüben. Infolgedessen fordert das Schweizer Parlament den Bundesrat auf, das Urteil des Strassburger Gerichtshofs nicht weiter zu verfolgen. Laut einer Mehrheit der Abgeordneten kann die Schweiz aufgrund ihrer direkten Demokratie nicht mehr für das Klima tun, als sie es bereits tut.
Es ist nun Aufgabe des Bundesrates, das Urteil des EGMR zu bewerten und seine offizielle Antwort zu formulieren. Eines ist sicher, und die Wissenschaft ist sich in diesem Punkt einig: Die Schweiz tut bei weitem nicht genug für das Klima. Trotz der jüngsten Fortschritte in der Gesetzgebung ist unser Land immer noch nicht in der Lage, die Ziele zu erreichen, die es sich selbst gesetzt hat. Sprich: Netto-Null Emissionen bis 2050 und eine Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2030.